Fonds zur sozialen Sicherung
Fonds zur sozialen Sicherung
für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.

Freiwillige berufliche Fortbildung

Technische und ökonomische Entwicklungen machen heute vor keinem Arbeitsplatz mehr halt. Wissen, Aus- und Fortbildung sowie lebenslanges Lernen sind die wichtigsten Voraussetzungen für die eigenen Zukunftsperspektiven. Dabei müssen neben einer Menge Fleiß, Motivation, Engagement und Freizeit oft auch erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden.

Der Fonds soziale Sicherung bietet Unterstützung bei der freiwilligen beruflichen Fortbildung. Zu diesem Zweck wurden mit den Bildungseinrichtungen DB Training und dem Verband Deutscher Eisenbahnfachschulen e.V. Rahmenverträge abgeschlossen. Auf dieser Grundlage werden dort Seminare zu besonders günstigen Konditionen angeboten.

Falls es nicht möglich ist, DB Training oder VDEF zu nutzen, besteht auch die Möglichkeit, Bildungsmaßnahmen bei anderen anerkannten Bildungseinrichtungen  durchzuführen. Weitere Informationen enthält ein Merkblatt. Dieses kann hier heruntergeladen werden.

Bei "Quali X - Bildung und Zukunft eng verbunden" werden junge Beschäftigte der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister individuell in Bezug auf ihre Vorstellungen und Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung informiert und beraten.
Der Fonds soziale Sicherung hat die „EVA Bildung & Beratung GmbH" mit der Durchführung dieser Initiative beauftragt. Weitere Informationen hier...

Für alle Bildungsmaßnahmen ist Voraussetzung, dass die Beschäftigten Mitglied in der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft sind und einem Unternehmen angehören, das in den Geltungsbereich des „Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" fällt.

Bildungsmaßnahmen

 



Die Bildungsmaßnahmen der DB Training und des Verbandes Deutscher Eisenbahnfachschulen (VDEF) und alle notwendigen Informationen rund um die Förderung sind in einem Katalog zusammengefasst. Dieser kann hier geöffnet werden. Er ist auch bei beiden Bildungseinrichtungen und beim Fonds soziale Sicherung erhältlich.

 

 

 

Förderung

Die Förderung von Maßnahmen zur freiwilligen beruflichen Fortbildung beträgt 80% der Seminargebühren bis zu einem Höchstbetrag von 400 € pro Kalenderjahr. Prüfungsgebühren sowie Fachliteratur können zusätzlich bis zu einem Betrag von 300 € pro Kalenderjahr übernommen werden.

Der Förderbetrag ist gegebenenfalls zu versteuern sowie sozialversicherungspflichtig. Steuerfreiheit besteht jedoch, wenn die Bildungsmaßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit steht. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dem Antrag auf Förderung eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers beizufügen. Diese ist beim jeweils zuständigen ServiceCenter Personal erhältlich und muss folgende Angaben enthalten. Name, Vorname, Geburtsdatum, Beschäftigungsstelle und ausgeübte Tätigkeit.

Übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der finanziellen Aufwendungen des Teilnehmers an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen, mindert dies die Zahlung des Fonds soziale Sicherung.

Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf eine Unterstützung besteht nicht.

Wer eine Förderung zu einer freiwilligen beruflichen Fortbildung in Anspruch nehmen möchte, muss einen Förderantrag ausfüllen.

Der Antrag ist hier abrufbar:

Die Seminaranmeldeformulare für DB Training und VDEF sind hier abrufbar:


Antragstellung

  • Voraussetzung für die Antragstellung ist die Mitgliedschaft in der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Die Zugehörigkeit wird in den jeweiligen Organisationsstellen der Gewerkschaft bestätigt
  • Im Antrag muss auch eine genaue Bezeichnung des Beschäftigungsstelle eingetragen sein. Der Fonds soziale Sicherung prüft ob der Antragsteller in einem Unternehmen beschäftigt ist, das unter den Geltungsbereich des „Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" fällt.
  • Der Antrag für eine Förderung ist vor Beginn der Bildungsmaßnahme beim Fonds soziale Sicherung einzureichen. Eine rückwirkende Antragstellung/Kostenerstattung kann nicht gewährt werden.
  • Bei Bildungsmaßnahmen, die nicht durch DB Training oder VDEF durchgeführt werden, ist außerdem eine Beschreibung der Bildungsmaßnahme vorzulegen. 


Abrechnungsverfahren

Das Anmeldeformular (beim VDEF auch der Förderantrag) ist nach Genehmigung durch den Fonds soziale Sicherung bei dem jeweiligen Bildungsträger einzureichen.

  • Bei Bildungsmaßnahmen über DB Training oder bei einem anderen anerkannten Bildungsträger erfolgt die Abrechnung nicht mehr zwischen dem Fonds soziale Sicherung und dem Antragssteller, sondern zwischen dem Bildungsträger und dem Fonds soziale Sicherung. Das heißt, der jeweilige Bildungsträger muss eine Teilrechnung in Höhe des Förderbetrages direkt an den Fonds soziale Sicherung richten und den Restbetrag dem Teilnehmer in Rechnung stellen. Die Einreichung einer Gesamtrechnung, von der dann der Förderbetrag erstattet wird, ist nicht mehr möglich. Wir bitten dies mit den jeweiligen Bildungsträgern im Vorwege abzustimmen.
    In den Bestätigungsschreiben über die Zusage einer Bildungsförderung wird ebenfalls auf das modifizierte Abrechnungsverfahren hingewiesen. Eine Kostenübernahmeerklärung des Fonds soziale Sicherung für den jeweiligen Bildungsträger ist diesem Bestätigungsschreiben beigefügt.
  • Bei einer durch den VDEF durchgeführten Bildungsmaßnahme erfolgt eine Verrechnung des Förderanteils zwischen dem Fonds soziale Sicherung und dem VDEF. Hier wird dem Teilnehmer nur der Eigenanteil in Rechnung gestellt.
  • Falls Literatur nicht über den Bildungsträger bezogen werden kann, bestellen Sie Ihre Bücher bitte im Internet, bei einer Onlinebuchhandlung oder einer Buchhandlung auf Rechnung an Ihre Lieferadresse. Als Rechnungsadresse wählen Sie bitte den „Fonds soziale Sicherung, Niddastr. 98-102, 60329 Frankfurt. Sollten Sie die Rechnung (per Mail/Post) erhalten, senden Sie diese umgehend an uns weiter!

 

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