Fonds zur sozialen Sicherung
Fonds zur sozialen Sicherung
für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.

Geltungsbereich


Eine Förderung durch den Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (Fonds soziale Sicherung) können ausschließlich Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft EVG beantragen, soweit sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des „Tarifvertrages zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)“ fällt.

Liste der Unternehmen