Fonds zur sozialen Sicherung
Fonds zur sozialen Sicherung
für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.

Härtefonds


Beschäftigte, die in eine außergewöhnliche persönliche Notlage geraten, können über den Fonds soziale Sicherung Unterstützung erhalten. Hierzu wurde ein Härtefonds eingerichtet. Anträge auf Unterstützung sind direkt beim Fonds soziale Sicherung, in den gewerkschaftlichen Organisationsstellen oder auch bei den Betriebsräten erhältlich. Antragsberechtigt sind, wie bei allen Leistungen, nur Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, die in einem Unternehmen beschäftigt sind, das unter den Geltungsbereich des Lzk-TV fällt.

Der Antrag auf Gewährung einer Unterstützung aus dem Härtefonds sowie ein erklärendes Merkblatt können hier herunter geladen werden: