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Risikoabsicherung![]() Versicherungsschutz rund um die Uhr
Neben dem bereits bestehenden gewerkschaftlichen Unfallschutz in der Freizeit sind Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) seit dem 1. Juli 2007 (Tarifkräfte) bzw. 1. Januar 2009 (Beamte) durch die berufliche Unfallversicherung des Fonds auch während der Arbeitszeit bei Unfällen versichert. Somit besteht ein Versicherungsschutz rund um die Uhr. Für die Betroffenen fallen keine zusätzlichen Kosten an. Dieser zusätzliche, kostenlose Versicherungsschutz bei beruflichen Unfällen beinhaltet Arbeits- und Wegeunfälle, das heißt auch die direkten Fahrten von und zum Arbeitsplatz.
Leistungsarten Ein Unfall passiert schnell und liegt dann vor, wenn der Beschäftigte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Es gibt verschiedene Leistungsarten. Dazu gehören Leistungen bei Invalidität und beim Todesfall, ein Unfall-Krankenhaustagegeld, eine Kurkostenbeihilfe, Sofortleistung bei Schwerverletzungen, eine Unfall-Rente für hinterbliebene Kinder bei beruflichem Unfalltod des Mitarbeiters sowie Leistungen bei gegen den Beschäftigten gerichtete Straftaten während der Berufsausübung. Wichtig: Die einzelnen Leistungsarten sind nachstehend kurz dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie in den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen", die hier zum Herunterladen bereit stehen.
Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) entsteht ein finanzieller Anspruch. Dieser beträgt das 7-fache des Monatstabellenentgelts / monatlichen Grundgehaltes, mindestens jedoch 3000 Euro. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und der Anspruch geltend gemacht sein.
Ein Unfall-Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Betroffene wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet. Gezahlt werden bis zu 60 Prozent eines Monatstabellenentgelts / monatlichen Grundgehalts, höchstens jedoch 100 Euro pro Tag.
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe. Diese beträgt das 3-fache des Monatstabellenentgelts / monatlichen Grundgehaltes mindestens 3000 Euro. Bemessungsgrundlage der Versicherungssumme ist ausschließlich das Monatstabellenentgelt / monatliche Grundgehalt, das sich aus der Eingruppierung, des für den Arbeitnehmer/Beamten jeweils geltenden Entgelttarifvertrages / der Besoldungstabelle, im Monat des Unfalls ergibt.
Eine Beihilfe bis zu 1 000 Euro wird gezahlt, wenn innerhalb von drei Jahren (vom Unfalltage an gerechnet) wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt wurde. Sofortleistung bei Schwerverletzungen Bei sehr schweren Unfallverletzungen zum Beispiel Querschnittslähmung, Amputation von Hand oder Fuß, schweren Schädel-Hirn-Verletzungen, schweren Brüchen oder Gewebe zerstörenden Schäden an inneren Organen, schweren Verbrennungen oder Erblindung beziehungsweise hochgradiger Sehbehinderung erhält der Betroffene eine Sofortleistung in Höhe von 3000 Euro.
Fallen infolge eines beruflichen Unfalls Zahnersatz- und Behandlungskosten an, werden diese bis zu 1000 Euro übernommen.
Bei Berufsunfähigkeit infolge eines beruflichen Unfalls werden einmalig bis zu 10.000 Euro gezahlt, wenn der Unfall dazu geführt hat, dass der Beschäftigte seine bisherige Tätigkeit für voraussichtlich mindestens ein Jahr nicht mehr ausüben kann. Das gilt auch, wenn der Unfall oder die daraus resultierende Krankheit zu einer 50-prozentigen Reduzierung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führen.
Führt ein beruflicher Unfall innerhalb von zwei Jahren vom Unfalltag an gerechnet zum Tod wird den hinterbliebenen Kindern eine Unfall-Rente bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens jedoch wie Kindergeldberechtigung besteht, in Höhe von 250 Euro monatlich gezahlt.
Beschäftigte, die bei Ausübung ihres Berufes Opfer einer gegen sie gerichteten Straftat werden, die durch einen betriebsfremden Dritten begangen wurde, erhalten folgende Leistungen: Verdoppelung der Versicherungssumme bei Invalidität und beim Unfall-Krankenhaustagegeld, bis zu 5 000 Euro bei notwendigen kosmetischen Operationen, bis zu 10 000 Euro Umbau- und Umzugskosten bei schwerwiegender Invalidität, Schmerzensgeld bis zu 5 000 Euro.
Mit Ausnahme der Unfall-Rente für hinterbliebene Kinder handelt es sich bei allen Leistungen um Einmalzahlungen. Stand 1.1.2011 |